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Allgemein

GEMA
 

Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

 

Umfasst sind:

  • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
  • Im Innen- und Außenbereich 
  • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm

Die Veranstaltungen müssen:

  • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden 
  • und kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein.

Die Vereine müssen lediglich:

  • eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nichtbereits bei der GEMA registriert sind,
  • sowie die Anmeldung der Veranstaltung vornehmen.
  • Auch mehrtätige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich.
  • unter folgenden Webseiten stehen Infos zum Verfahren zur Verfügung

www.gema.de/ehrenamt-bayern
www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de